Maßnahmen im Unternehmen während COVID-19 Teil 2: Abstandsregelung

In unserem ersten Teil des Hygieneblogs beschäftigten wir uns mit dem Thema der Handhygiene.

Im zweiten Teil gehen wir näher auf die Problematik der Abstandsregelung innerhalb der Unternehmen ein und wie man diese praxisorientiert lösen kann.

 

Abstandsregelungen

Für die Umsetzung der notwendigen Infektionsschutzmaßnahmen trägt der Arbeitgeber die Verantwortung. Dabei gilt für diese Maßnahmen, wie auch im Arbeitsschutz, das sog. T-O-P – Prinzip. Die Abkürzung T-O-P steht für:

T – Technische Maßnahmen

O – Organisatorische Maßnahmen

P – Personen- und verhaltensbezogene Maßnahmen

Wichtig hierbei ist, dass die Reihenfolge zugleich der Rangfolge der durchzuführenden Maßnahmen entspricht. Somit stehen die technischen Maßnahmen immer an oberster Stelle.

Nachfolgend stellen wir eine Auswahl der durchzuführenden Maßnahmen gemäß T-O-P – Prinzip vor, um die aktuellen gesetzlichen Vorgaben einzuhalten und die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Mitarbeiter zu gewährleisten.

Technische Maßnahmen

  • Dort wo der gesetzlich geforderte Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann, sind z.B. transparente Abtrennungen, gerade bei Arbeiten mit Publikumsverkehr, anzubringen.
  • Dienstreisen, Meetings etc. sind auf ein Minimum zu reduzieren. Als technische Lösung bieten sich Telefon- oder Videokonferenzen an.

Organisatorische Maßnahmen

  • Regelmäßiges Lüften der Räume. In geschlossenen Räume steigt die Anzahl von Krankheitserregern in der Luft.
  • Büroarbeiten sind, wenn dies möglich ist, im Homeoffice zu verrichten. Sollte dies nicht möglich sein, so sind die Räumlichkeiten so zu nutzen, dass Mehrfachbelegungen von Räumen vermieden werden können oder alternativ ausreichende Abstände von 1,5 m gegeben sind. Auch Einzelarbeitsplätze sind eine Möglichkeit.
  • Zeitliche Entzerrung bzw. Trennung von Arbeitsbereichen und gemeinsam genutzten Einrichtungen, sowie versetzte Arbeits- und Pausenzeiten, ggf. Schichtarbeit
  • Die Nutzung von Verkehrswegen ist so anzupassen, dass ein ausreichender Abstand eingehalten werden kann. In Bereichen wo mit größeren Personenansammlungen zu rechnen ist, wie z.B. Kantine, Magazin etc., sollten Bodenmarkierungen in 1,5 m – Abständen angebracht werden.
  • Unterweisung der Mitarbeiter und vor allem der Führungskräfte über die eingeleiteten Präventions- und Arbeitsschutzmaßnahmen.
  • PSA und Arbeitskleidung sollten getrennt voneinander aufbewahrt werden.
  • Zutritt von betriebsfremden ist auf ein Minimum zu reduzieren. Die Kontaktdaten von betriebsfremden Personen sind bei Betreten und Verlassen des Betriebes zu dokumentieren. Ferner müssen Betriebsfremde über die im Betrieb herrschenden Infektionsmaßnahmen bzgl. Covid-19 informiert werden.
  • Es müssen betriebliche Regelungen für Verdachtsfälle von Covid-19-Infektionen getroffen werden. Sollte ein Beschäftigter Symptome wie Fieber, Husten oder Atemnot haben, so muss er den Betrieb sofort verlassen. Der betroffene Beschäftigte sollte einen Arzt oder das Gesundheitsamt konsultieren. Ferner hat der Arbeitgeber im Pandemieplan Regelungen zu treffen, wie mit bestätigten Covid-19-Infektionen umzugehen ist. Dabei müssen die Personen, die evtl. Kontakt mit dem betroffenen Beschäftigten hatten ermittelt und informiert werden.

Personen- und verhaltensbezogene Maßnahmen

  • Bei unvermeidbaren Kontakten zu anderen Personen sollte Mundschutz getragen werden. Dabei gibt es zwei Arten von Mundschutz: Mund-Nase-Schutz und Atemschutz-Maske. Der Mund-Nase-Schutz schützt die tragende Person nicht zuverlässig vor einatembaren, luftgetragenen Partikel und/oder Viren und Bakterien. Sie dient lediglich zum Schutz von anderen. Die Atemschutz-Maske (Einmal-FFP-Masken) wiederum filtern bei korrekter Anwendung 78 % der luftgetragenen Partikel und/oder Viren und Bakterien aus der Atemluft der tragenden Person.
  • Auf gute Hand- Husten- und Nieshygiene im Betrieb achten. Körperliche Kontakte wie Händeschütteln sollen vermieden werden.

 

Links zu dem Thema:

Landesinstitut für Arbeitsgestaltung (LIA)

Robert-Koch-Institut (RKI)

 

Mehr zum Thema Hygiene im Betrieb erfahren Sie in unserem Blog.

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