Baustellensicherheit - Arbeits- und Gesundheitsschutz auf Baustellen

Die Arbeiten auf Baustellen sind stets mit besonderen Gefährdungen und Risiken verbunden.

Die Mitarbeiter auf Baustellen unterliegen einer hohen körperlichen Belastung, zusätzlich werden Arbeiten in extremen Höhen oder unter ungünstigen Witterungsverhältnissen durchgeführt. Ebenso der Umgang mit schweren Maschinen und gefährlichen Baustoffen können zu schwerwiegenden Arbeitsunfällen führen. Aber auch nebenstehende Personen wie Passanten, Kinder und Baustellenbesucher sind bei einer angrenzenden Baustelle einer Menge möglicher Gefahren ausgesetzt. Daher sollte kein Unternehmen die Sicherheitsaspekte auf Baustellen vernachlässigen.

Die Verantwortung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes auf Baustellen obliegt in erster Linie den ausführenden Unternehmern.

Die weisungsbefugten Führungskräfte, beispielsweise Bauleiter, Poliere und Aufsichtführende haben den Beschäftigten u.a. geeignete Anweisungen zu erteilen, diese regelmäßig zu unterweisen und natürlich auch darauf zu achten, dass die projektspezifische Gefährdungsbeurteilung auf dem aktuellen Stand gehalten wird.

Wir übernehmen für Sie die sicherheitstechnische Betreuung für Bauunternehmen, Bauherrn, Architekten oder Fachplaner:

  • Unterstützung bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen
  • Unterstützung bei der Erstellung, Organisation und Durchführung von regelmäßigen notwendigen Unterweisungen
  • Unterstützung bei der Erstellung von Rettungskonzepten
  • Unterstützung bei der Erstellung einer Stellungnahme zum baulichen Arbeitsschutz
  • Beratung bei der Einhaltung der Arbeitsstättenverordnung und den Technische Regeln (ASR)
  • sicherheitstechnische Betreuung durch eine baustellenerfahrene Sicherheitsfachkraft
  • Beratung bei der Schaffung einer Arbeitssicherheitsorganisation
  • Unterstützung bei der Erstellung projektspezifischer Dokumente (Sicherheitskonzept für Dacharbeiten, Abbruchanweisung etc.)
  • Unterstützung bei der Brandschutzorganisation auf Baustellen (Flucht- und Rettungsplan, Feuerwehrplan, Alarmplan, Schweißerlaubnisschein, Brandschutzhelfer, Löschmitteleinheitenberechnung usw.)
  • Abstimmung und Konzeption von projektspezifischen Freigabeverfahren und Erlaubnisscheinverfahren, ggf. Anpassung vorhandener Prozesse

Corona-Schutzkonzept für Baustellen

In dem Großteil der Unternehmen gibt es derzeit nur ein Thema: Corona.

Die Schreibtische werden auseinandergezogen, die Belegschaft wird in Teams aufgeteilt, Kantinen werden geschlossen und alle werden angehalten Mund- und Nasenschutz zu tragen. In Unternehmen sind diese Maßnahmen oft schon vor Monaten eingeführt worden.

In der Baubranche gehören diese Maßnahmen allerdings noch lange nicht zu der gängigen Praxis. Speziell auf Baustellen gibt es häufig noch keine Regelungen oder Vorgaben, wie die dort tätigen Personen sich verhalten sollten, um sich möglichst nicht anzustecken.

Aus diesem Grund haben wir ein Corona-Schutz-Konzept speziell für Baustellen entwickelt und auch schon in der Praxis ein- und umgesetzt.

Das Konzept lässt sich individuell auf jede Baustelle anpassen und fortschreiben. Wir übernehmen für Sie die Aktualisierung nach relevanten Entscheidungen der Regierung, sodass Sie stets sicher und gesetzeskonform arbeiten.

Folgend möchten wir Ihnen einen kleinen Einblick in den Aufbau und die Bestandteile unseres Schutzkonzeptes geben.

Das Konzept gliedert sich in die nachfolgend aufgeführten Teile:

A – Allgemeines

  • Verantwortliche
  • Allgemeine Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln
  • Besprechungsregelungen
  • Koordination mehrerer Gewerke

B – Baustelleneinrichtung

  • Sanitäre und bauliche Anforderungen

C – Arbeitssicherheit

  • Arbeitsmedizinische Vorsorge
  • Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
  • Maßnahmen zur persönlichen Hygiene

D – Verdacht oder Bestätigung einer COVID-19-Erkrankung

  • Symptome
  • Erste Schritte
  • Maßnahmen auf der Arbeitsstätte

E – Anlagen

  • Plakate mit jeglichen Vorgaben von Regierung und Behörden

Am Ende des Konzeptes befindet sich noch eine Teilnehmerliste, sodass das Konzept auch als Unterweisungsgrundlage dienen kann. Somit kommt man außerdem den arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben nach.

 

Arbeitsschutzmanagementsystem (AMS BAU) der BG BAU

Das Arbeitsschutzmanagementsystem (AMS BAU) der BG BAU ist ein nachhaltiges Managementsystem, welches die ganzheitliche Integration von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in Ihrem Unternehmen gewährleistet.

Wir als HSE-Ingenieure GmbH unterstützen Sie bei der Integration oder Pflege Ihrer bestehenden AMS-Bau-Zertifizierung:

  • IST-Analyse der Sicherheit- und Gesundheitsschutzanforderungen Ihrer Arbeitsplätze
  • SOLL-Konzeption unter Beachtung aller Anforderungen des AMS Bau
  • Unterstützung bei der Managementsystem-Einführung inklusive Erstellung individueller Arbeitsunterlagen für Ihre AMS-Zertifizierung
  • Begleitung der BG-Bau-Zertifizierung
  • Nachhaltige Unterstützung für kommende AMS-Audits

So werden die strengen Anforderungen an Kunden, Lieferanten und Mitarbeitern erfüllt und die Rechtsicherheit gestärkt, sodass eine automatische Imageverbesserung als positive Konsequenz hervorgeht. Dies führt möglicherweise zu einer bevorzugten Berücksichtigung bei Ausschreibungsverfahren von Auftraggeberinnen oder Auftraggebern.

Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo)

Gemäß der Baustellenverordnung ist der Bauherr oder der von ihm nach § 4 beauftragte Dritte verpflichtet einen Sicherheits- und Gesundheitskoordinator zu bestellen, sobald mehrere Arbeitgeber auf einer Baustelle tätig werden.

Die Aufgaben des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators ergeben sich aus § 3 BaustellV i.V.m. RAB 30 (Konkretisierung). Dies umfasst unteranderem die Unterstützung des Bauherrn und der sonstigen am Bau Beteiligten bei ihrer Zusammenarbeit hinsichtlich der Einbindung von
Sicherheit- und Gesundheitsschutz sowohl während der Planung der Ausführung als auch während der Ausführung des Bauvorhabens.

Der Koordinator hat mit seiner Tätigkeit dazu beizutragen, das Bauvorhaben, den Bauablauf und die späteren Arbeiten an dem Objekt unterstützend mit zu gestalten.

Wir, die HSE-Ingenieure GmbH, unterstützen Sie bei der Stellung von erfahrenen und hervorragend ausgebildeten Koordinatoren (SiGeKo), die Ihnen dabei helfen, eine rechtssichere Umsetzung der Baustellenverordnung zu gewährleisten.

Vorankündigung (Erstellung und Anpassung)

Sobald Arbeiten auf einer Baustelle voraussichtlich länger als 30 Tage dauern und mehr als 20 Personen gleichzeitig auf der Baustelle beschäftigt sind oder der Umfang der Tätigkeiten 500 Personentage überschreitet, ist der zuständigen Behörde spätestens zwei Wochen vor Einrichtung der Baustelle eine Vorankündigung zu übermitteln (§ 2 BaustellV).

Die Vorankündigung ist sichtbar auf der Baustelle auszuhängen und bei erheblichen Änderungen anzupassen.

Die Vorankündigung muss folgenden Inhalt aufzeigen:

  1. Ort der Baustelle,
  2. Name und Anschrift des Bauherrn,
  3. Art des Bauvorhabens,
  4. Name und Anschrift des anstelle des Bauherrn verantwortlichen Dritten,
  5. Name und Anschrift des Koordinators,
  6. voraussichtlicher Beginn und voraussichtliche Dauer der Arbeiten,
  7. voraussichtliche Höchstzahl der Beschäftigten auf der Baustelle,
  8. Zahl der Arbeitgeber und Unternehmer ohne Beschäftigte, die voraussichtlich auf der Baustelle tätig werden,
  9. Angabe der bereits ausgewählten Arbeitgeber und Unternehmer ohne Beschäftigte.

Erarbeitung eines SiGe – Plans gemäß RAB 31 (Erstellung und Anpassung)

st für eine Baustelle, auf der Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, eine Vorankündigung zu übermitteln, oder werden dort besonders gefährliche Arbeiten durchgeführt, wird gemäß § 2 BaustellV ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan gefordert. Die Konkretisierung des SiGe – Plans wird in der RAB 31 beschrieben:

Der SiGe -Plan ist bei der Planung der Ausführung eines Bauvorhabens zu erstellen und während der Bauphase ständig anzupassen.

Der Inhalt des SiGe-Plans beschreibt unter anderem

  • Arbeitsabläufe
  • Gefährdungen
  • Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Minimierung der Gefährdungen
  • Räumliche und zeitliche Zuordnung der Arbeitsabläufe
  • Arbeitsschutzbestimmungen

Baustellenordnung

Die Baustellenordnung unterstützt unter anderem die Kommunikation, Koordination und Zusammenarbeit auf der Baustelle. Sie dient der Verbesserung der Arbeitsabläufe und der Sicherheit auf Baustellen. Der Bauherr definiert darin seine allgemeinen Anforderungen an das Verhalten und die Zusammenarbeit aller Unternehmen und deren Beschäftigte, Lieferanten, Baustellenbesucher, kurz: aller Beteiligten der Baustelle.

Wir, die HSE-Ingenieure GmbH, unterstützen Sie bei der Erstellung und Fortschreibung einer Baustellenordnung im Hinblick auf die Einhaltung aller rechtlichen Vorgaben, wie Gesetze, Normen und Richtlinien.

Zusammenstellung einer Unterlage für spätere Arbeiten

Gemäß der Baustellenverordnung ist eine Unterlage für spätere Arbeiten mit den erforderlichen, bei möglichen späteren Arbeiten an der baulichen Anlage, zu berücksichtigenden Angaben zu Sicherheit – und Gesundheitsschutz zusammenzustellen. Eine Konkretisierung der Unterlagen für spätere Arbeiten wird in der RAB 32 niedergeschrieben.

Ziel der Unterlage ist es, eine Voraussetzung für die sicherheits- und gesundheitsgerechte Gestaltung der späteren Arbeiten (Fassadenreinigung, Instandhaltung techn. Anlagen etc.) und damit auch für eine langfristige wirtschaftliche Nutzung und Instandhaltung der baulichen Anlage zu schaffen. Die Verpflichtung der Arbeitgeber zur Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen bleibt davon unberührt.

Notfall – und Rettungskonzept (Sicherheitskonzept) an absturzgefährdenden Stellen auf bzw. an Dächern

Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ist zu ermitteln und festzulegen, welche Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten und ggf. Retten aus Höhen und Tiefen erforderlich sind. Diese Maßnahmen muss der Arbeitgeber mit Unterstützung des Betriebsarztes und der Fachkraft für Arbeitssicherheit eigenverantwortlich festlegen.

Wir, die HSE-Ingenieure GmbH, unterstützen Sie bei der Erstellung und Fortschreibung eines praxisbezogenen Sicherheitskonzeptes an absturzgefährdenden Stellen im Hinblick auf die Einhaltung aller rechtlichen Vorgaben, wie Gesetze, Normen und Richtlinien.