Anlagen- und Maschinensicherheit
Um den sicheren Betrieb Ihrer Anlagen und Maschinen zu gewährleisten und Risiken wie Unfälle, Stillstände und Umweltschäden effektiv vorzubeugen, ist es entscheidend, Ihre Anlagen stets auf dem neuesten technischen Stand zu halten („Stand der Technik“). Eine CE-Konformität spielt dabei eine zentrale Rolle und ist unverzichtbar für den rechtssicheren Betrieb.
Der sicherheitstechnische Umbau von Anlagen und Maschinen kann jedoch zu einer finanziellen Herausforderung werden, wenn dieser unstrukturiert oder unzureichend geplant ist.
Mit einer strukturierten Soll-Ist-Analyse und einem klaren Ablaufkonzept schaffen Sie eine solide Grundlage für die Umsetzung und Kostenkontrolle. Diese Herangehensweise hilft Ihnen, die Investitionen gezielt zu planen und sicherzustellen, dass die Sicherheitsanforderungen ohne unnötige Ausgaben erfüllt werden.
Wir, die HSE-Ingenieure, unterstützen Sie professionell in den folgenden Bereichen:
Sicherheit von Altmaschinen
Sicherer Betrieb von Altmaschinen: Was Sie über CE-Kennzeichnung und gesetzliche Anforderungen wissen müssen
Viele Unternehmen betreiben noch eine Vielzahl von Altmaschinen, die vor dem 01.01.1995 in Verkehr gebracht wurden. Grundsätzlich dürfen diese älteren Maschinen, für die zum Zeitpunkt des erstmaligen Inverkehrbringens keine Pflicht zur CE-Kennzeichnung oder Konformitätserklärung bestand, weiterhin genutzt oder erneut in Verkehr gebracht werden. Oft funktionieren sie über Jahrzehnte hinweg einwandfrei und erfüllen ihren Zweck.
Doch in puncto Sicherheit gelten auch für Altmaschinen die aktuellen gesetzlichen Mindestanforderungen. Diese müssen stets eingehalten werden, um den sicheren Betrieb zu gewährleisten.
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) regelt den Betrieb von Maschinen und Arbeitsmitteln. Hier heißt es:
„Der Arbeitgeber hat die nach den allgemeinen Grundsätzen des § 4 des Arbeitsschutzgesetzes erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit den Beschäftigten nur Arbeitsmittel bereitgestellt werden, die für die am Arbeitsplatz gegebenen Bedingungen geeignet sind und bei deren bestimmungsgemäßer Benutzung Sicherheit und Gesundheitsschutz gewährleistet sind.“ (Quelle: BetrSichV)
Für Altmaschinen ohne CE-Kennzeichnung (vor dem 01.01.1995) bedeutet dies:
- Alte Arbeitsmittel müssen nicht zwingend ausgetauscht werden, wenn sich der Stand der Technik weiterentwickelt hat.
- Der Arbeitgeber ist jedoch verpflichtet, seine Gefährdungsbeurteilung im Hinblick auf die neuesten technischen Entwicklungen zu überprüfen und, falls erforderlich, zusätzliche Schutzmaßnahmen zu ergreifen, um den sicheren Betrieb der Maschinen zu gewährleisten (§ 3 (7) i. V. m. § 4 (1) BetrSichV). Ein Beispiel wäre die Nachrüstung von Sicherheitseinrichtungen.
Unsere Dienstleistungen umfassen:
- Festlegung, ob es sich um eine „Altmaschine“ oder „neue Maschine“ handelt
- Beurteilung, ob wesentliche Änderungen vorliegen, die zur Umklassifizierung führen
- Bewertung der Einhaltung der Mindestsicherheitsanforderungen für Altmaschinen
- Durchführung des Konformitätsbewertungsverfahrens für neue Maschinen
- Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen zur Sicherstellung des sicheren Betriebs
Beratung und Unterstützung bei der Umsetzung der Maschinen- und Produktsicherheit
Produktsicherheit gemäß § 3 Produktsicherheitsgesetz (ProdSG): Schutz von Sicherheit und Gesundheit
Nach § 3 des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG), das die “allgemeine Anforderung an die Sicherheit von Produkten” regelt, darf ein Produkt nur dann auf dem Markt bereitgestellt werden, wenn es bei seiner bestimmungsgemäßen oder vorhersehbaren Verwendung keine Gefährdung für die Sicherheit und Gesundheit von Personen darstellt.
Dies betrifft insbesondere folgende Bereiche:
- Beschaffenheit von Produkten: Produkte müssen sicher konstruiert und hergestellt sein, um Gefahren zu vermeiden.
- Bereitstellung von Produkten auf dem Markt: Produkte dürfen nur dann auf dem zugänglichen Markt angeboten werden, wenn sie den gesetzlichen Sicherheitsstandards entsprechen.
- Ausstellen von Produkten: Auch bei der Präsentation oder Ausstellung von Produkten müssen Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden.
- Inbetriebnahme von Produkten: Vor der Nutzung eines Produkts ist sicherzustellen, dass es den aktuellen Sicherheitsanforderungen gerecht wird.
- Kennzeichnung von Produkten: Produkte müssen korrekt gekennzeichnet sein, um die sichere Verwendung zu gewährleisten und die Nachverfolgbarkeit zu ermöglichen.
Als Experten für Produktsicherheit und CE-Konformität unterstützen wir Sie dabei, die gesetzlichen Anforderungen des ProdSG einzuhalten und Ihre Produkte sicher auf den Markt zu bringen.
Begleitung bei der CE-Kennzeichnung nach Richtlinie 2006/42/EG
CE-Kennzeichnung und EG-Konformitätsverfahren: Sicherheit und Compliance für Maschinen und Anlagen
Seit dem 01. Januar 1995 sind Hersteller in der Europäischen Union (EU) verpflichtet, für Maschinen, Anlagen und elektronische Geräte ein EG-Konformitätsverfahren durchzuführen. Die Verantwortung liegt sowohl beim Hersteller als auch, in bestimmten Fällen, beim Betreiber. Mit der CE-Kennzeichnung bestätigt der Hersteller, dass seine Maschinen, Anlagen oder elektrischen Geräte alle erforderlichen Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen gemäß der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG erfüllen.
Die CE-Kennzeichnung ist nicht nur beim erstmaligen Inverkehrbringen von Maschinen erforderlich, sondern auch bei wesentlichen Änderungen. Beispiele hierfür sind:
- Verkettung von Maschinen: Wenn mehrere Maschinen miteinander verbunden werden, um gemeinsam zu arbeiten.
- Zusammenführung von Maschinen: Wenn Maschinen über eine gemeinsame Steuerung und Schutzeinrichtung verfügen und als Gesamtheit betrachtet werden.
In solchen Fällen fungiert der Maschinenbetreiber rechtlich als Hersteller und muss das Konformitätsverfahren durchführen.
Wir, die HSE-Ingenieure, unterstützen Sie bei der Durchführung des EG-Konformitätsbewertungsverfahrens und allen damit verbundenen Maßnahmen. Mit einem normgerechten und strukturierten Konzept stellen wir sicher, dass Sie alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen, einschließlich der Betriebssicherheitsverordnung und der Maschinenrichtlinie.
Unser Leistungsangebot umfasst:
- Klärung des Sachverhalts: Altmaschine, Verkettung oder Gesamtheit von Maschinen
- Umsetzung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
- Recherche und Auswahl relevanter Richtlinien und Normen
- Risikobeurteilung nach ISO 12100 & ISO 13849
- Ermittlung der Restgefährdung
- Prüfung und Optimierung der Betriebsanleitung
- Erstellung der technischen Dokumentation
- Begleitung des CE-Kennzeichnungsprozesses
Sollten wir Sie bei diesem Prozess unterstützen können, kontaktieren Sie uns gerne.
Gefährdungsbeurteilung
Gefährdungsbeurteilung: Ein essenzieller Bestandteil des betrieblichen Arbeitsschutzes
Wir alle führen ständig Gefährdungsbeurteilungen durch – oft ohne es bewusst wahrzunehmen. Das Erkennen und Beurteilen von Gefahren gehört genauso zum Alltag wie Essen und Trinken. Doch während wir im privaten Bereich auf persönliche Erfahrungen zurückgreifen, sind Gefahren am Arbeitsplatz nicht immer sofort erkennbar.
Deshalb schreibt der Gesetzgeber vor, dass Arbeitgeber durch eine systematische Gefährdungsbeurteilung alle mit der Arbeit verbundenen Gefahren ermitteln, geeignete Maßnahmen festlegen und die Mitarbeiter entsprechend unterweisen. Die Gefährdungsbeurteilung ist ein fundamentales Werkzeug im betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz und bildet die Basis für eine menschengerechte Gestaltung von Arbeitsplätzen.
Das Ziel: Unfall- und Gesundheitsgefahren für Mitarbeiter oder unbeteiligte Dritte erkennen und geeignete Schutzmaßnahmen ergreifen. Dabei sollten Gefährdungen möglichst vermieden werden oder, falls das nicht möglich ist, auf ein vertretbares und kontrollierbares Risiko reduziert werden.
Input für die Gefährdungsbeurteilung:
- Messungen
- Betriebsanleitungen
- Sicherheitsdatenblätter
- Vorschriften und Regelwerke
Output der Gefährdungsbeurteilung:
- Betriebsanweisungen
- Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
- Unterweisungen
- Arbeitsmedizinische Vorsorge
- Kennzeichnungen
Wir, die HSE-Ingenieure, unterstützen Sie bei der Erstellung einer betriebsspezifischen Gefährdungsbeurteilung. Gemeinsam entwickeln wir einen praktikablen Standard, der Ihnen einen klaren Überblick über die wesentlichen Gefährdungen in Ihrem Unternehmen gibt und konkrete Maßnahmen zur Risikominimierung vorschlägt. Durch ein systematisches Vorgehen bei der Analyse, Bewertung und Entwicklung von Maßnahmen erhalten Sie eine solide Grundlage für den sicheren Betrieb in Ihrem Unternehmen.
Betriebsanweisungen
Betriebsanweisungen zur Arbeitssicherheit: Klare Orientierung und Handlungshilfe vor Ort
Die Betriebsanweisung ist eine unverzichtbare Dokumentation zur Arbeitssicherheit, die aus der Gefährdungsbeurteilung hervorgeht und allen Mitarbeitern und Dritten vor Ort als Orientierung und Handlungshilfe dient. Sie enthält konkrete Anweisungen zum sicheren Umgang mit Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen und hilft den betroffenen Personen, sich jederzeit korrekt zu verhalten.
Gemäß § 14 Absatz 1 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Beschäftigten eine schriftliche Betriebsanweisung bereitzustellen, die alle relevanten Aspekte der Gefährdungsbeurteilung (nach § 6 GefStoffV) berücksichtigt. Diese Anweisung muss in einer verständlichen Sprache und Form zugänglich sein, sodass alle Beteiligten die Sicherheitsvorgaben nachvollziehen können.
Unsere Leistungen umfassen die Erstellung und Aktualisierung von Betriebsanweisungen, angepasst an Ihre spezifischen Betriebsanforderungen. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass Ihre Betriebsanweisungen alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen und die Arbeitssicherheit in Ihrem Unternehmen nachhaltig stärken.
Unterweisungen
Mitarbeiterunterweisung im Arbeitsschutz: Sicherheit durch regelmäßige Schulungen
Gemäß § 12 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist der Arbeitgeber verpflichtet, seine Beschäftigten regelmäßig und umfassend über Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu unterweisen. Diese Unterweisungen müssen während der Arbeitszeit und ohne Entgeltminderung für die Beschäftigten erfolgen.
Die Erstunterweisung bildet das Fundament aller weiteren Sicherheitsunterweisungen und vermittelt grundlegende Arbeitsschutzregeln. Sie ist bei der Einstellung, bei Veränderungen des Aufgabenbereichs und bei der Einführung neuer Arbeitsmittel oder Technologien erforderlich und muss regelmäßig wiederholt werden (§ 12 ArbSchG).
Obwohl das Arbeitsschutzgesetz keine festen Fristen für die Wiederholung der Unterweisungen vorgibt, richten sich die Intervalle nach den betrieblichen Erfordernissen und der Gefährdungsbeurteilung. Spezielle Arbeitsschutzvorschriften und Unfallverhütungsvorschriften (UVV) fordern jedoch in manchen Fällen halbjährliche (z. B. § 20 DruckluftV) oder jährliche Unterweisungen (z. B. DGUV Vorschrift 1 und § 14 Abs. 2 der Gefahrstoffverordnung).
Unser Leistungsspektrum umfasst eine umfassende Unterstützung im Bereich Arbeitsschutz, Brandschutz, Umweltschutz und Energie:
- Erstellung maßgeschneiderter Unterweisungsunterlagen
- Sichtung und Aufstellung aller notwendigen Unterweisungsthemen
- Erstellung einer Unterweisungsmatrix für klare Schulungsintervalle
- Durchführung praxisnaher Mitarbeiterunterweisungen
Mit unseren bedarfsorientierten Schulungen stellen Sie sicher, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden und Ihre Mitarbeiter stets auf dem neuesten Stand in Sachen Arbeitssicherheit sind.
Sollten Sie Unterstützung bei dem Thema Unterweisung benötigen, kontaktieren Sie uns gerne.
Bestandsaufnahme inklusive Risikobewertung
Bestandsaufnahme und Risikobewertung: Grundlagen für Arbeitssicherheit, Brandschutz und Umweltschutz
Eine gründliche Bestandsaufnahme mit detaillierter Risikobewertung ist die effektivste Methode, um vor Ort ein genaues Bild des Unternehmens oder Gebäudes zu gewinnen. Diese sollte strukturiert und sorgfältig erfolgen, idealerweise mit fachlicher Unterstützung und einem internen Ansprechpartner, der mit den Tagesabläufen und technischen Anlagen vertraut ist.
Unser Service umfasst eine präzise Erfassung des Unternehmens-, Gebäude- und Anlagenbestands in Bezug auf Arbeitssicherheit, Brandschutz und Umweltschutz. Je detaillierter die Bestandsaufnahme, desto zielgerichteter können z. B. Ausschreibungen für zukünftige Dienstleister formuliert werden.
Die Ergebnisse werden in der Bestandsaufnahme schriftlich dokumentiert und durch Fotos ergänzt, um technische Daten, Mengenangaben, Zustand und mögliche Mängel festzuhalten. Hierbei legen wir besonderen Fokus auf die lösungsorientierte Beratung und die Beseitigung identifizierter Mängel.
Bedarfsanalyse (Ermittlung Soll- und Ist-Zustand)
Optimierte Betreuung für Kosteneinsparungen im Arbeits- und Gesundheitsschutz, Brandschutz und Umweltschutz
Eine gut organisierte und bedarfsorientierte Betreuung ist der Schlüssel zu Kosteneinsparungen und effizienten Prozessen im Unternehmen. Mit unseren Bedarfsanalysen helfen wir Ihnen, den aktuellen Stand Ihrer Versorgung in den Bereichen Arbeits- und Gesundheitsschutz, Brandschutz sowie Umweltschutz (HSE: Health, Safety, Environment) genau zu erfassen.
Auf Basis der Analyseergebnisse entwickeln wir ein maßgeschneidertes Konzept für Ihr Unternehmen, das gezielt dort ansetzt, wo Ihre bisherigen Maßnahmen enden. So identifizieren wir Ursachen für Planungsfehler oder Abweichungen und optimieren dadurch Ihre betrieblichen Abläufe.
Unser Ziel ist es, durch eine individuelle HSE-Betreuung nicht nur Einsparpotenziale zu heben, sondern auch die Sicherheit und Nachhaltigkeit in Ihrem Unternehmen nachhaltig zu stärken.
Sicherheitstechnische Unterstützung bei Revisionen, Stillständen und Turnarounds
Sicherheit und Effizienz bei technische Inspektionen, Revisionen und Turnarounds
Ein technisch einwandfreier Zustand ist nicht nur entscheidend zur Minimierung von Ausfallzeiten bei Industrieanlagen, sondern sorgt auch für einen sicheren und wirtschaftlichen Betrieb. Um dies zu gewährleisten, sind regelmäßige Inspektionen und Revisionen (sogenannte Turnarounds oder TAR) unverzichtbar. Diese Wartungsmaßnahmen verursachen oft einen Stillstand und damit einen temporären Produktionsstopp, bei dem jeder Mehraufwand zu wirtschaftlichen Verlusten führen kann. Eine Verzögerung während des Turnarounds kann zudem das Risiko für Unfälle oder Sicherheitsrisiken erhöhen, weshalb eine sorgfältige sicherheitstechnische Überwachung auch aus wirtschaftlicher Sicht eine zentrale Rolle spielt.
Wir, die HSE-Ingenieure, bieten umfassende Unterstützung bei allen sicherheitstechnisch relevanten Projekten im Rahmen von Revisionen, Stillständen und Turnarounds. Unser Team begleitet Sie in der Planungs- und Ausführungsphase, um die Sicherheit und Effizienz Ihres Projekts sicherzustellen.
Unser Dienstleistungsangebot umfasst:
- Sicherheitstechnische Überwachung von Gewerken im (Petro-)Chemie- und Industrieanlagenbau
- Bereitstellung einer Sicherheitsfachkraft für ausführende Fremdgewerke
- Schulungen und spezifische Unterweisungen
- Fortbildung von aufsichtsführenden Personen in den einzelnen Gewerken
- Projektspezifische Unterstützung im HSE-Management
- Erstellung betriebspezifischer Unterlagen, wie z. B. Freigabescheine
Mit unserer Expertise im HSE-Management (Health, Safety, Environment) sorgen wir dafür, dass Ihr Projekt planmäßig, sicher und effizient abläuft.
Unterstützung bei der Umsetzung von Lock Out – Tag Out (kurz: LOTO) Systemen
Lockout/Tagout (LoTo): Schutz vor gefährlichen Energien bei Wartung und Reparatur
Mit der zunehmenden Automatisierung und dem Einsatz gewaltiger Energien in Produktionsprozessen steigen auch die Gefahrenpotenziale für Mitarbeiter. Besonders während Wartungs- und Reparaturarbeiten oder bei notwendigen Eingriffen sind Mitarbeiter lebensgefährlichen Energiequellen ausgesetzt. Ein standardisiertes Schutzsystem wie das „Lockout/Tagout“ (LoTo) hilft, diese Gefährdungen zu minimieren.
Das LoTo-System dient dazu, gefährliche Energien wie mechanische, elektrische, hydraulische, pneumatische, chemische, thermische und explosive Energien bei Eingriffen in Gefahrenzonen zu kontrollieren. Anlagen werden mechanisch blockiert und visuell gekennzeichnet, um eine sichere Arbeitsumgebung zu schaffen.
In Europa besteht zwar keine direkte gesetzliche Pflicht für ein LoTo-System, doch erfüllen Unternehmen durch dessen Anwendung gesetzliche Anforderungen wie die DGUV Vorschrift 3 § 6 und die BetrSichV § 10. Diese Vorschriften betonen die Notwendigkeit, Arbeiten an unter Spannung stehenden oder aktiven Teilen sicher durchzuführen und Arbeitsmittel gegen ungewollte Bewegungen zu sichern.
Das LoTo-System deckt zwei Anwendungsaspekte ab:
- Sichere Gestaltung von Arbeitsmitteln wie Maschinen und Anlagen beim Inverkehrbringen, was insbesondere für Hersteller, Importeure und Händler relevant ist.
- Sicherer Umgang mit Gefahrenquellen bei Tätigkeiten, die Eingriffe in Gefahrenzonen erfordern, wobei die Verantwortung bei den Arbeitgebern und Führungskräften liegt.
Unsere Dienstleistungen: Wir unterstützen Sie umfassend bei der Planung und Implementierung eines LoTo-Systems, das an die individuellen Anforderungen Ihres Betriebs angepasst ist. Kontaktieren Sie uns gerne jederzeit.
Sicherheit bei Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen
Sichere Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten: Schutz vor unsichtbaren Gefährdungen
Mitarbeiter sind bei Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten einer Vielzahl potenzieller Gefährdungen ausgesetzt, die oft nicht sofort erkennbar sind. Gefahrenquellen können von Arbeitsmitteln, Maschinen, Anlagen und anderen Personen in der Umgebung ausgehen. Eine besondere Herausforderung ist die wechselwirkende Gefährdung, die auch das Personal in der Nähe des Arbeitsbereichs betrifft.
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) regelt die Anforderungen an die Instandhaltung von Maschinen und Anlagen, und diese wird durch Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS), wie z. B. TRBS 1112 – Instandhaltung und TRBS 1112 Teil 1 (Explosionsgefährdungen bei Instandhaltungsarbeiten), konkretisiert.
Wir, die HSE-Ingenieure GmbH, unterstützen Sie bei der Entwicklung sicherer und effizienter Instandhaltungsmaßnahmen. Dabei analysieren wir systematisch die Gefährdungen und entwickeln passgenaue Schutzmaßnahmen.
Unsere Dienstleistungen umfassen:
- Festlegung des Umfangs der Instandhaltungsmaßnahmen
- Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung
- Erstellung sicherer Arbeitsabläufe, einschließlich Erlaubnisscheine und Verriegelungssysteme
- Absicherung des Arbeitsbereiches durch Kennzeichnung
- Auswahl geeigneter Hilfsmittel und persönlicher Schutzausrüstung (PSA)
- Fortbildung von aufsichtsführendem Personal, insbesondere bei Fremdfirmen
- Festlegung klarer Kommunikationswege zwischen Instandhaltungs- und Produktionspersonal
- Unterstützung bei der Unterweisung aller Beteiligten
Mit unserer umfassenden Expertise sorgen wir dafür, dass Ihre Instandhaltungsarbeiten sicher und regelkonform ablaufen und die Arbeitssicherheit im Betrieb nachhaltig gewährleistet wird.