Effizientes Gefahrstoffmanagement: Pflicht für jeden Unternehmer

Jeder Unternehmer, der Gefahrstoffe in seinem Betrieb einsetzt, ist gesetzlich verpflichtet, die mit der Arbeit verbundenen Gefährdungen systematisch zu erfassen und zu beurteilen. Besonders in großen Unternehmen mit zahlreichen Arbeitsplätzen ist es entscheidend, den Überblick über die Gefahrstoffhandhabung nicht zu verlieren. Ein funktionierendes Gefahrstoffmanagement hilft dabei, den sicheren Umgang mit Gefahrstoffen sicherzustellen und potenzielle Gefährdungen frühzeitig zu erkennen und zu minimieren. Dieses Managementsystem befasst sich kontinuierlich mit den Gefahrstoffen und den daraus resultierenden Risiken, um die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten.

Aufbau eines Gefahrstoffmanagements

Gefahrstoffmanagement: Gesetzliche Anforderungen und wirtschaftlicher Nutzen

Mit dem Inkrafttreten der novellierten Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) am 26.10.2010 wurden wesentliche europäische Vorgaben, wie REACh und die GHS (CLP-Verordnung), in deutsches Recht umgesetzt. Dadurch wurde die Eigenverantwortung von Firmeninhabern und Geschäftsführern für den Umgang mit Gefahrstoffen erheblich verschärft.

Unternehmer, die Gefahrstoffe einsetzen, sind gesetzlich verpflichtet, die mit der Arbeit verbundenen Gefährdungen zu erfassen und zu bewerten. Besonders in großen Unternehmen mit vielen Arbeitsplätzen ist ein Überblick über die Gefahrstoffhandhabung essenziell. Ein professionelles Gefahrstoffmanagement hilft, die Sicherheit zu gewährleisten und das Risiko von Gefährdungen langfristig zu minimieren.

Auch aus wirtschaftlicher Sicht zahlt sich ein gutes Gefahrstoffmanagement aus: Unfälle mit Gefahrstoffen können zu erheblichen finanziellen Verlusten und einem nachhaltigen Image-Schaden führen. Daher sind Gefahrstoffanalysen und ein darauf aufbauendes Gefahrstoffmanagement für jedes Unternehmen unerlässlich.

Die HSE-Ingenieure GmbH unterstützt Sie umfassend beim Aufbau und Betrieb einer internen Gefahrstoffstelle sowie bei der Integration eines rechtssicheren Gefahrstoffmanagements, das alle gesetzlichen Anforderungen, Normen und Richtlinien berücksichtigt.

Wenn wir Sie bei dem Aufbau eines rechtssicheren Gefahrstoffmanagements unterstützen können, kontaktieren Sie uns gerne.

Aufbau einer internen Gefahrstoffstelle

Gefahrstoffmanagement: Strukturiertes Vorgehen für Unternehmen

Unternehmen und Betriebe, die in verschiedenen Arbeitsbereichen eine Vielzahl von Gefahrstoffen einsetzen, sollten ein strukturiertes und risikobewusstes Gefahrstoffmanagement betreiben. Eine gut organisierte Gefahrstoffverwaltung hilft, Risiken zu minimieren und die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten.

Neben der Erstellung eines Gefahrstoffverzeichnisses ist der Betreiber auch verpflichtet, die Substitution gefährlicher Stoffe durch weniger gefährliche Alternativen zu prüfen und den Einsatz von Gefahrstoffen regelmäßig zu evaluieren.

Ein zentrales Element dieses Managements ist die Benennung eines Gefahrstoffbeauftragten oder die Einrichtung einer internen Gefahrstoffstelle, die folgende Aufgaben übernimmt:

  • Abteilungsübergreifende Anlaufstelle für den Einsatz spezifischer Stoffe
  • Prüfung und Beschaffung von Dokumenten, wie dem Sicherheitsdatenblatt
  • Prüfung der Einsatzbedingungen der Gefahrstoffe
  • Substitution: Ermittlung von Ersatzstoffen oder Bestimmung von Schutzmaßnahmen
  • Erteilung von Genehmigungen für den Umgang mit Gefahrstoffen, ggf. mit Auflagen
  • Erstellung von Betriebsanweisungen
  • Durchführung und Veranlassung von Unterweisungen
  • Erstellung von Einweisungen für Fremdfirmen
  • Durchführung von Arbeitsplatzmessungen zur Überwachung der Exposition
  • Sicherstellung der ordnungsgemäßen Kennzeichnung der Gefahrstoffe
  • Organisation des sicheren Transports von Gefahrstoffen im Betrieb
  • Unterstützung der Abteilungen, z.B. bei rechtlichen Änderungen gemäß der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)

Ein effektives Gefahrstoffmanagement reduziert nicht nur die Gefährdungen im Betrieb, sondern sorgt auch dafür, dass alle rechtlichen Anforderungen eingehalten werden. Durch die systematische Verwaltung von Gefahrstoffen und die regelmäßige Evaluation des Gefahrstoffeinsatzes können Unfälle vermieden und der Schutz der Mitarbeiter gewährleistet werden.

Gefahrstoffkataster

Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen durch ein Gefahrstoffkataster

Um den gesetzlichen Anforderungen, wie der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), REACh, CLP-Verordnung und AwSV, in vollem Umfang nachzukommen, müssen alle relevanten Gefahrstoffe im Betrieb erfasst, analysiert und verarbeitet werden.

Die Erfassung und Verarbeitung dieser Stoffe erfolgt in einem sogenannten Gefahrstoffkataster. Dieses Kataster ist ein zentral geführtes Register oder eine übersichtliche Liste, in der alle Gefahrstoffe eines Unternehmens strukturiert dargestellt werden. Es hilft, die Verwaltung von Gefahrstoffen zu vereinfachen und sicherzustellen, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheits- und Schutzmaßnahmen eingehalten werden.

Wenn wir Sie bei der Erstellung/Anpassung eines rechtssicheren Gefahrstoffverzeichnisses unterstützen können, kontaktieren Sie uns gerne.

Externer Gefahrgutbeauftragter

Gefahrgutbeauftragter: Gesetzliche Pflichten und unsere Unterstützung

Alle Unternehmen oder Betreiber, die am Transport gefährlicher Güter auf Straßen, Eisenbahnen oder Wasserwegen (See- und Binnenschifffahrt) beteiligt sind – sei es als Absender, Verlader, Verpacker oder Beförderer – sind gesetzlich verpflichtet, schriftlich mindestens einen Gefahrgutbeauftragten zu bestellen. Diese Verpflichtung ergibt sich aus den geltenden Vorschriften zur Beförderung gefährlicher Güter.

Ausnahmen von der Pflicht zur Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten werden gemäß § 2 Absatz 1 der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) geregelt.

Wir unterstützen Sie umfassend bei der Umsetzung der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) mit folgenden Leistungen:

  • Bestellung eines externen Gefahrgutbeauftragten für Straße und Schiene
  • Beratung zu geeigneten Maßnahmen zur Einhaltung der Gefahrgutvorschriften
  • Führung von Aufzeichnungen über Überwachungstätigkeiten
  • Erstellung des Jahresberichts
  • Erstellung von Berichten und Recherche bei Gefahrgutunfällen
  • Durchführung der vorgeschriebenen Schulungen für beauftragte und verantwortliche Personen

Externer Gefahrstoffbeauftragter - „fachkundige Person“ gemäß GefStoffV

Gefahrstoffverordnung: Fachkundige Unterstützung für Ihre Gefährdungsbeurteilung

Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) verpflichtet Unternehmer und Betreiber, die Risiken im Betrieb systematisch zu erfassen und zu bewerten, um Gefährdungen für Beschäftigte und die Umwelt auf ein Minimum zu reduzieren. Eine regelmäßige Gefährdungsbeurteilung ist daher unerlässlich, um die Sicherheit im Umgang mit Gefahrstoffen sicherzustellen.

Falls der Unternehmer nicht über die erforderliche Fachkunde verfügt, muss er eine „fachkundige Person“ oder einen Gefahrstoffbeauftragten benennen, der diese Aufgaben übernimmt.

Die Kernaufgaben der fachkundigen Person oder des Gefahrstoffbeauftragten umfassen:

  • Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen zur Analyse und Minimierung von Risiken
  • Arbeitsplatzmessungen zur Überwachung der Exposition von Gefahrstoffen
  • Festlegung von Schutzmaßnahmen für den sicheren Umgang mit Gefahrstoffen
  • Erstellung von Betriebsanweisungen auf Grundlage der Sicherheitsdatenblätter
  • Unterweisungen der Beschäftigten im sicheren Umgang mit Gefahrstoffen
  • Unterstützung bei der ordnungsgemäßen Lagerung von Gefahrstoffen
  • Sicherstellung der korrekten Kennzeichnung von Gefahrstoffen
  • Sicherstellung des sicheren innerbetrieblichen Transports von Gefahrstoffen
  • Erstellung von Fremdfirmeneinweisungen für externe Mitarbeiter
  • Unterstützung bei rechtlichen Änderungen, z.B. durch Anpassungen gemäß GefStoffV, REACh, CLP-Verordnung oder AwSV

Durch eine fundierte Gefährdungsbeurteilung und kompetente Beratung durch eine fachkundige Person wird die Betriebssicherheit erhöht und die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben gewährleistet.