Gefahrstoffe und Gefahrgut

Jeder Unternehmer der Gefahrstoffe einsetzt, ist dazu verpflichtet, die mit der Arbeit verbundene Gefährdung zu erfassen und zu beurteilen. Damit der Überblick über die Gefahrstoffhandhabung nicht verloren geht – gerade in großen Unternehmen mit vielen Arbeitsplätzen – bietet es sich an, ein funktionierendes Gefahrstoffmanagement einzurichten, welches sich dauerhaft mit Gefahrstoffen und daraus resultierenden Gefährdungen auseinandersetzt.

Aufbau eines Gefahrstoffmanagements

Mit dem Inkrafttreten der novellierten Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) am 26.10.2010 wurde das europäische Gemeinschaftsrecht, insbesondere die Vorgaben durch REACh und GHS (CLP-​Verordnung), umgesetzt. Die Eigenverantwortung des Firmeninhabers bzw. des Geschäftsführers wurde deutlich verschärft.

Jeder Unternehmer der Gefahrstoffe einsetzt ist dazu verpflichtet, die mit der Arbeit verbundene Gefährdung zu erfassen und zu beurteilen. Damit der Überblick über die Gefahrstoffhandhabung nicht verloren geht – gerade in großen Unternehmen mit vielen Arbeitsplätzen – bietet es sich an, ein funktionierendes Gefahrstoffmanagement einzurichten, welches sich dauerhaft mit Gefahrstoffen und daraus resultierenden Gefährdungen auseinandersetzt.

Auch aus wirtschaftlichen Gründen lohnt es sich:
Unfälle mit Gefahrstoffen führen häufig zu einem erheblichen finanziellen Schaden, kombiniert mit einem beträchtlichen Imageverlust. Aus diesen Gründen sind Gefahrstoffanalysen und ein darauf aufbauendes Gefahrstoffmanagement in jedem Unternehmen unerlässlich.

Wir, die HSE-Ingenieure GmbH, unterstützen Sie beim Aufbau und Betreiben einer internen Gefahrstoffstelle sowie bei der Integration eines professionellen Gefahrstoffmanagements, in dem alle rechtlichen Vorgaben, wie Gesetze, Normen und Richtlinien berücksichtigt werden.

Aufbau einer internen Gefahrstoffstelle

Unternehmen oder Betriebe, die eine Vielzahl von Gefahrstoffen an verschiedenen Arbeitsbereichen einsetzen, sollten risikobewusstes strukturiertes Gefahrstoffmanagement betreiben.

Somit muss sich der Betreiber, neben der Erstellung eines Gefahrstoffverzeichnisses, ebenfalls mit der Recherche nach Alternativstoffen (Substitution) sowie der kontinuierlichen Evaluation des Gefahrstoffeinsatzes im Arbeitsbereich befassen.

Als ein Kernelement zählt dazu die Benennung eines Gefahrstoffbeauftragten oder die Einrichtung einer internen Gefahrstoffstelle mit folgenden Aufgaben:

  • Abteilungsübergreifende Anlaufstelle für den Einsatz spezifischer Stoffe
  • Prüfung und Beschaffung von Dokumenten (z. B. Sicherheitsdatenblatt)
  • Prüfung der Einsatzbedingungen
  • Ermittlung von Ersatzstoffen (Substitution) oder Bestimmung von Schutzmaßnahmen
  • Erteilung der Erlaubnis zum Umgang mit Gefahrstoffen (ggf. durch Maßnahmen)
  • Erstellung von Betriebsanweisungen
  • Durchführung/Veranlassung von Unterweisungen
  • Erstellung von Fremdfirmeneinweisungen
  • Durchführung von Arbeitsplatzmessungen
  • Sicherstellung der ordnungsgemäßen Kennzeichnung der Gefahrstoffe
  • Sicherstellung des sicheren innerbetrieblichen Transports von Gefahrstoffen
  • Unterstützung der Abteilungen, z.B. bei rechtlichen Änderungen gemäß GefStoffV

Gefahrstoffkataster

Um der gesetzlichen Verpflichtung (z.B. GefStoffV, REACH und CLP oder AwSV) im vollen Umfang nachzukommen, müssen allen relevanten Stoffen erfasst, analysiert und verarbeitet werden.

Die Erfassung und die Verarbeitung müssen in einem sogenannten Gefahrstoffkataster erfolgen. Das Kataster ist ein Register oder eine Liste, in dem/der Inhalte übersichtlich dargestellt werden.

Externer Gefahrgutbeauftragter

Alle Unternehmen oder Betreiber, denen für die Beförderung gefährlicher Güter mit Straßen-, Eisenbahnen- und Wasserfahrzeugen (See- und Binnenschiff) geltenden Vorschriften, Verantwortlichkeiten zugewiesen sind, also die beispielsweise als Absender, Verlader, Verpacker oder Beförderer beteiligt sind, müssen schriftlich mindestens einen Gefahrgutbeauftragten bestellen.

Die Befreiungen von der Pflicht zur Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten werden gemäß § 2 Absatz 1 der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) geregelt.

Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung der Gefahrgutbeauftragtenverordnung wie folgt:

  • Bestellung zum externen Gefahrgutbeauftragten Straße / Schiene
  • Beratung über geeignete Maßnahmen zur Einhaltung der Gefahrgutvorschriften
  • Führung von Aufzeichnungen über die Überwachungstätigkeit
  • Erstellung des Jahresberichts
  • Erstellung von Berichten und Recherche nach Gefahrgutunfällen
  • Durchführung der vorgeschriebenen Schulungen der beauftragten und sonstigen verantwortlichen Personen

Externer Gefahrstoffbeauftragter - „fachkundige Person“ gemäß GefStoffV

Die Gefahrstoffverordnung verpflichtet den Unternehmer oder Betreiber, Risiken im Betrieb zu erfassen und zu beurteilen, um Gefährdungen für Beschäftigte und Umwelt so gering wie möglich zu halten.

Somit ist eine regelmäßige Durchführung der Gefährdungsbeurteilung unerlässlich.

Verfügt der Unternehmer über die notwendige Fachkunde, kann er diese Aufgabe selbst übernehmen, ansonsten muss er „eine fachkundige Person“ – benennen.

Kernaufgabe der „fachkundigen Person“ oder des Gefahrstoffbeauftragten ist es, dem Arbeitgeber sowie den Beschäftigten im Umgang mit Gefahrstoffen beratend zur Seite zu stehen:

  • Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen
  • Durchführung von Arbeitsplatzmessungen
  • Festlegung von Schutzmaßnahmen für den sicheren Umgang mit Gefahrstoffen
  • Erstellung von Betriebsanweisungen anhand von Sicherheitsdatenblättern
  • Durchführung von Unterweisungen im Umgang mit Gefahrstoffen
  • Unterstützung bei der ordnungsgemäßen Lagerung der Gefahrstoffe
  • Unterstützung bei der ordnungsgemäßen Kennzeichnung der Gefahrstoffe
  • Unterstützung bei der Sicherstellung des sicheren innerbetrieblichen Transports von Gefahrstoffen
  • Erstellung von Fremdfirmeneinweisungen
  • Unterstützung der Abteilungen bei rechtlichen Änderungen (z. B. GefStoffV, REACH und CLP oder AwSV)