Umweltschutz und Energie

Ein weiterer Bestandteil des Aufgabenfeldes von HSE sind die Bereiche Umwelt und Energie. Kommt ein Unternehmen Umweltauflagen nicht nach, kann dies zu hohen Geldstrafen bis hin zur Stilllegung von Betriebsteilen führen.

Jedes Unternehmen sollte sich seiner Verantwortung der Umwelt gegenüber bewusst sein. Speziell bei der Entsorgung von insbesondere gefährlichen Abfällen müssen einige Vorgaben beachtet werden. Um all diesen Vorgaben gerecht werden zu können, betreuen wir Sie gerne in der Position des externen Betriebsbeauftragten für Abfall.

Wir begleiten und beraten Sie außerdem gerne bei der Umsetzung der Vorgaben aus der Gewerbeabfallverordnung – 01.01.2019.

Das Thema Managementsysteme nimmt einen immer größer werdenden Teil in Unternehmen ein. Mit der Hilfe solcher Systeme behält man den Überblick über den Dschungel aus Gesetzen, Verordnungen und Regeln. Wir unterstützen Sie bei dem Aufbau, der Pflege sowie der Integration von Managementsystemen jeglicher Art.

Integriertes Managementsystem

Die Umsetzung eines integrierten Managementsystems geht meist von einem Managementsystem als Basis aus, in welches weitere Systeme integriert werden. Dabei sind eine frühzeitige Planung und Ausarbeitung des bestehenden Systems wichtig.

Ein integriertes Managementsystem führt verschiedenste Aspekte zusammen: z.B. Qualität und Umweltschutz, Energie und Arbeitssicherheit, soziale Standards und Betriebliches Gesundheitswesen, Informationssicherheit oder Risikomanagement. So wird ein ganzheitlicher Blick auf ökonomische, ökologische und soziale Faktoren geschaffen.

Die HSE-Ingenieure GmbH unterstützt Sie in der Vernetzung folgender Managementsysteme:

  • ISO 50001 Energiemanagement
  • ISO 14001 Umweltmanagement
  • ISO 45001 Arbeitssicherheit

Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen gehen die ISO 45001, ISO 14001 und ISO 50001 verstärkt auf die Verantwortung des Managements ein.

Gesetze und Vorschriften werden so noch stärker in den Vordergrund gerückt, damit der Arbeits- und Gesundheitsschutz, Umweltschutz und das Energiebewusstsein bestehen bleibt und stetig verbessert. Außerdem werden Prozesse gezielt optimiert und die Arbeitsbedingungen werden innerhalb von Wertschöpfungsketten analysiert und konkretisiert.

So werden die strengen Anforderungen an Kunden, Lieferanten und Mitarbeiter erfüllt und die Rechtsicherheit erhöht, sodass eine automatische Imageverbesserung als positive Konsequenz hervorgeht.

Interne Managementsystem Audits

Interne Managementsystem Audits sind Forderungen aus der ISO 14001, ISO 45001, ISO 50001 und/oder EMAS. Aufgrund von begrenzten Ressourcen greifen viele Unternehmen auf eine Unterstützung durch Experten zurück. Aber auch aus dem Vorteil einer Betriebsunabhängigkeit wird dieser Schritt immer häufiger unternommen.

Die HSE-Ingenieure führen für Sie abgestimmte interne Audits im Arbeits-, Gesundheits- sowie Umweltschutz und Energie durch.

Sie bekommen durch einen betriebsunabhängigen HSE-Spezialisten nützliche Hinweise auf die potenziellen Optimierungsmöglichkeiten in verschiedenen Managementsystemen und sind ständig auf Ihr externes Audit vorbereitet.

Sichern Sie sich Ihre Vorteile:

  • Vermeidung von Betriebsblindheit
  • Hohe Fachkompetenz
  • Einhaltung von Rechtsvorschriften
  • Einhaltung von Kunden- und Lieferantenanforderungen
  • Vorbereitung auf externe Audits und Zertifizierungen

Externer Energiemanagementbeauftragter

Die Pflege eines Energiemanagements nach DIN EN ISO 50001 erfordert einen hohen organisatorischen und administrativen Aufwand.

Durch eine individuelle und betriebsspezifische Betrachtung Ihres Unternehmens durch unsere Fachkräfte für Energiemanagement unterstützen wir Sie bei der Einführung, dem Betrieb und der Weiterentwicklung eines normkonformen Energiemanagementsystems nach ISO 50001.

Unser Ziel besteht darin, Ihnen den Start in die Energieeffizienz zu erleichtern und durch einen Wissenstransfer den Weg in das eigenständige Managen zu gewährleisten.

Wir unterstützen Sie bei:

  • Steuerung des Energiemanagementsystems
  • Einführung, Pflege und kontinuierliche Verbesserung des Energiemanagementsystems in Übereinstimmung mit der DIN EN ISO 50001
  • Beratung Ihres Energieteams
  • Planung, Führung und Dokumentation des Energiezirkels
  • Organisation und Planung (inklusive Maßnahmenkatalog und Deadlines)
  • Identifizierung und Bewertung von Energieeinsparpotenzialen
  • Unterstützung bei der Sicherstellung eines gelebten Energieplanungs-Prozesses
  • Sicherstellung der Rechtskonformität Ihres Unternehmens
  • Koordination von Planungs-, Instandhaltungs- und Beschaffungsprozessen
  • Regelmäßige Berichterstattung an die Geschäftsführung
  • Datensammlung und Monitoring
  • Interne Energiemanagement-Audits
  • Schulungen und Kommunikation

Externer Abfallbeauftragter

Gemäß Abfallbeauftragtenverordnung sind viele produzierende Unternehmen und Anlagenbetreiber gesetzlich verpflichtet einen Betriebsbeauftragten für Abfall (Abfallbeauftragter) zu stellen. Welche Unternehmen dieser Pflicht unterliegen ist im §2 der Abfallbeauftragtenverordnung nachzulesen.

Dabei steht es jedem Unternehmen frei, einen eigenen Mitarbeiter gemäß den Anforderungen zu schulen und als Abfallbeauftragten zu bestellen, oder sich einen externen zu beauftragen.

Die Pflichten des Abfallbeauftragten bestehen neben grundlegenden Kenntnissen der Kreislaufwirtschaft aus der Überwachung sämtlicher abfallrechtlicher Dokumentationen sowie der Prüfung der bestehenden und zukünftigen Entsorgungswege auf formal- und genehmigungsrechtliche Plausibilität (Dokumentation nicht gefährlicher Abfälle, elektronisches Nachweisverfahren für gefährliche Abfälle, Abfallverzeichnisverordnung, Auditierung der Entsorgungsanlage, jährliche Berichterstattung/Abfallbilanz, u.v.m). Darüber hinaus sieht die Abfallbeauftragtenverordnung eine beratende Funktion des Abfallbeauftragten insbesondere hinwirkend auf aktive Abfallvermeidung bzw. Abfallverwertung (Mängelbeseitigung, Mitarbeiterschulung, abfallarme Erzeugnisse, u.v.m).

Konkret nachzulesen sind die Aufgaben des Abfallbeauftragten im Abschnitt 2 der Abfallbeauftragtenverordnung, im §60 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und dem §55 des Bundesimmissionsschutzgesetzes.

Wir unterstützen Sie bei:

  • Der Kommunikation mit Behörden
  • Der Überwachung und Kontrolle der Entsorgungswege (Anlieferung, Verwertung und Beseitigung)
  • Der Einhaltung der einschlägigen Gesetze und Verordnungen
  • Dem Aufklären der Betriebsangehörigen über mögliche Schädigungen zulasten der Allgemeinheit, die von Abfällen oder abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten ausgehen · Aufklärung über Einrichtungen und Maßnahmen, um Abfallprodukte besser zu beseitigen
  • Der Hinwirkung auf die Entwicklung und Einführung umweltfreundlicher und abfallarmer Verfahren zur besseren Beseitigung von Abfällen
  • Der Hinwirkung auf abfallärmere und umweltfreundlichere Erzeugnisse (auch Einsatz- und Zwischenstoffe)
  • Der Erstellung eines Jahresberichtes über die Maßnahmen zur Verbesserung der Abfallbehandlung.