Der Sicherheitsbeauftragte
Ein Sicherheitsbeauftragter unterstützt Unternehmen dabei, die Arbeitssicherheit zu gewährleisten, indem er Gefahren identifiziert und Maßnahmen zur Unfallverhütung vorschlägt. Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitern sind laut SGB VII und den Vorschriften der DGUV verpflichtet, mindestens einen Sicherheitsbeauftragten zu ernennen. Die Anzahl der benötigten Sicherheitsbeauftragten hängt von der Betriebsgröße, der Gefährdungslage und den Arbeitsbedingungen ab. Besonders in Bereichen mit hohem Unfallrisiko, wie in Produktionsstätten oder auf Baustellen, ist die Position eines Sicherheitsbeauftragten unerlässlich. Der Sicherheitsbeauftragte agiert beratend und trägt zur Umsetzung der Arbeitsschutzmaßnahmen bei, ohne selbst Weisungsbefugnis zu haben.
Beitrag lesen