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Bronzestatue der Justitia mit Waage und Schwert in einer eleganten Bibliothek mit Gesetzesbüchern und Richterhammer im Vordergrund.

Was auf Arbeitsschützer zukommt

Das Jahr 2025 bringt für Arbeitsschützer zahlreiche gesetzliche Änderungen und Neuerungen mit sich, die den betrieblichen Alltag und die Anforderungen an Sicherheit und Gesundheitsschutz maßgeblich beeinflussen werden. Diese Veränderungen betreffen nicht nur den klassischen Arbeitsschutz, sondern auch den Brandschutz und Umweltschutz, wodurch eine umfassende Anpassung an neue Regelungen notwendig wird.

1. Arbeitsschutz – Wichtige Änderungen

Das Jahr 2025 bringt wesentliche Neuerungen im Bereich des Arbeitsschutzes mit sich. Diese betreffen vor allem die Digitalisierung von Dokumenten, neue Regelungen zur Gefährdungsbeurteilung sowie Anpassungen bei der Bereitstellung persönlicher Schutzausrüstungen (PSA). Nachfolgend ein Überblick über die wichtigsten Änderungen und ihre praktische Umsetzung:

1.1 Elektronische Dokumentation

Die Einführung der elektronischen Form für arbeitsrechtliche Dokumente, wie Arbeitsverträge und Zeugnisse, ist ein bedeutender Schritt zur Vereinfachung administrativer Prozesse.

  • Was ändert sich?
    Arbeitsverträge und Zeugnisse können künftig in Textform (§ 126b BGB) oder bei Bedarf mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (§ 126a BGB) ausgestellt werden. Eine handschriftliche Unterschrift ist nicht mehr zwingend erforderlich.
  • Vorteile:
    • Reduzierung des Papieraufwands.
    • Schnellere Übermittlung und bessere Nachvollziehbarkeit.
    • Zugriff und Speicherung in digitaler Form ermöglichen mehr Flexibilität.
  • Umsetzung in der Praxis:
    Arbeitgeber sollten digitale Systeme einführen, die den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Dabei ist sicherzustellen, dass die Dokumente für Arbeitnehmer leicht zugänglich, speicherbar und ausdruckbar sind.

1.2 Gefährdungsbeurteilung im Mutterschutz

Die Gefährdungsbeurteilung im Mutterschutz erfährt eine wesentliche Änderung, die Arbeitgeber entlasten kann, jedoch gleichzeitig klare Regelungen voraussetzt.

  • Was ändert sich?
    Ab 2025 entfällt die Pflicht zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung, wenn der Ausschuss für Mutterschutz bestimmte Tätigkeiten oder Arbeitsumfelder für Schwangere und Stillende als unzulässig einstuft (§ 10 Abs. 1 S. 3 MuSchG).
  • Praktische Bedeutung:
    Arbeitgeber können sich auf festgelegte, rechtssichere Kriterien stützen, ohne in jedem Einzelfall eine Bewertung durchführen zu müssen. Dennoch bleibt die Verantwortung, für sichere Arbeitsbedingungen zu sorgen, bestehen.
  • Empfehlung:
    Arbeitgeber sollten die entsprechenden Tätigkeiten und Arbeitsumfelder rechtzeitig überprüfen und sicherstellen, dass die Kriterien des Ausschusses bekannt sind und eingehalten werden.

1.3 Änderung der Aushangspflicht

Eine weitere Erleichterung betrifft die Bereitstellung gesetzlich vorgeschriebener Informationen, wie Arbeitszeitregelungen und Tarifverträge.

  • Was ändert sich?
    Ab dem 1. Januar 2025 können diese Dokumente digital bereitgestellt werden, z. B. über das Intranet oder andere interne Kommunikationssysteme (§ 16 Abs. 1 ArbZG).
  • Anforderungen:
    Die Informationen müssen für alle Mitarbeitenden ungehindert und jederzeit zugänglich sein. Papierbasierte Aushänge sind nicht mehr zwingend erforderlich, solange die digitale Alternative gewährleistet ist.
  • Vorteile:
    • Vereinfachung der Aktualisierung von Dokumenten.
    • Kostensenkung durch Verzicht auf physische Aushänge.

1.4 Änderungen in der PSA-BV

Die Verordnung über persönliche Schutzausrüstungen bei der Arbeit (PSA-BV) wurde an die EU-Verordnung (EU) 2016/425 angepasst.

  • Was ändert sich?
    Die PSA-BV verweist nun explizit auf die EU-Vorgaben, die die Auswahl und Bereitstellung persönlicher Schutzausrüstungen regeln. Arbeitgeber dürfen nur PSA bereitstellen, die den Anforderungen der Verordnung entsprechen (§ 2 PSA-BV).
  • Neue Anforderungen:
    • PSA muss den ergonomischen und gesundheitlichen Bedürfnissen der Beschäftigten entsprechen.
    • Bei Nutzung durch mehrere Personen muss der hygienische Zustand gewährleistet sein.
  • Empfehlung:
    Unternehmen sollten ihre vorhandenen PSA überprüfen und sicherstellen, dass sie den neuen EU-Richtlinien entsprechen. Dokumentierte Prozesse für Wartung und Hygiene sind essenziell.

Mit diesen Änderungen wird der Arbeitsschutz weiter digitalisiert und rechtlich harmonisiert. Arbeitsschützer sollten diese Neuerungen aktiv in die betrieblichen Abläufe integrieren, um rechtliche Anforderungen zu erfüllen und die Sicherheit der Mitarbeitenden zu gewährleisten.

 

2. Brandschutz – Aktualisierte Technische Regeln

Im Jahr 2025 treten wesentliche Änderungen an den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) in Kraft, die den Brandschutz in Arbeitsstätten weiter verbessern sollen. Diese Anpassungen legen einen besonderen Fokus auf die sichere Evakuierung, Erste-Hilfe-Einrichtungen und Unterkünfte für Beschäftigte.

2.1 ASR A2.3: Fluchtwege und Notausgänge

  • Was ändert sich?
    Die ASR A2.3 wurde präzisiert, um die sichere Evakuierung im Notfall zu gewährleisten. Neu eingeführt wurden Anforderungen an dynamische optische Sicherheitsleitsysteme, die in gefährlichen Situationen die Orientierung erleichtern.
  • Übergangsregelungen:
    Für bestehende Sicherheitsbeleuchtungen gelten Übergangsregelungen. Diese Beleuchtungen dürfen weiter genutzt werden, sofern die Bauanträge vor dem 30. April 2025 gestellt oder der Bau bis zu diesem Datum abgeschlossen wurde.
  • Praktische Bedeutung:
    Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass ihre Fluchtwege und Notausgänge den neuen Vorgaben entsprechen. Dynamische Leitsysteme, wie LED-Pfeile oder blinkende Lichtsignale, können entscheidend dazu beitragen, Panik zu vermeiden und die Evakuierung zu beschleunigen.
  • Empfehlung:
    Eine Überprüfung der bestehenden Flucht- und Rettungspläne ist notwendig, um sicherzustellen, dass die neuen Standards eingehalten werden.

2.2 ASR A4.3: Erste-Hilfe-Räume

  • Was ändert sich?
    Die Anforderungen an Erste-Hilfe-Räume wurden erhöht, um eine schnellere und effektivere Versorgung bei Unfällen zu gewährleisten. Dies betrifft insbesondere:

    • Die Ausstattung mit modernen Erste-Hilfe-Materialien.
    • Eine bessere Zugänglichkeit der Räume, auch für Personen mit eingeschränkter Mobilität.
  • Praktische Bedeutung:
    Unternehmen sind verpflichtet, Erste-Hilfe-Räume so auszustatten, dass sie jederzeit betriebsbereit und optimal zugänglich sind. Dies schließt unter anderem ergonomisch gestaltete Liegen und gut sichtbare Beschilderungen ein.
  • Empfehlung:
    Arbeitgeber sollten die Ausstattung der Erste-Hilfe-Räume regelmäßig überprüfen und modernisieren. Eine Schulung der Beschäftigten über die Nutzung der Erste-Hilfe-Mittel kann ebenfalls sinnvoll sein.

2.3 ASR A4.4: Unterkünfte

  • Was ändert sich?
    Die Regelungen für Unterkünfte wurden aktualisiert, um die Sicherheit und den Komfort der untergebrachten Beschäftigten zu erhöhen. Zu den neuen Anforderungen gehören:

    • Verbesserte Brandschutzmaßnahmen, wie die Installation von Rauchmeldern.
    • Mindestausstattungen, z. B. ausreichend große Schlafräume und hygienische Sanitäreinrichtungen.
  • Praktische Bedeutung:
    Insbesondere für Betriebe, die temporäre Unterkünfte für ihre Beschäftigten bereitstellen, sind diese Änderungen relevant. Sie tragen dazu bei, sowohl die Lebensqualität als auch die Sicherheit der Beschäftigten zu verbessern.
  • Empfehlung:
    Arbeitgeber sollten bestehende Unterkünfte überprüfen und anpassen, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden. Eine gute Dokumentation der durchgeführten Maßnahmen ist ebenfalls wichtig.

Die Aktualisierung der ASR zielt darauf ab, die Sicherheitsstandards in Arbeitsstätten weiter zu erhöhen und den Schutz der Beschäftigten zu verbessern. Arbeitgeber und Arbeitsschützer sollten diese Änderungen frühzeitig in die betrieblichen Abläufe integrieren, um sowohl den gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen als auch die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten.

 

3. Umweltschutz – Entwicklungen und Neuerungen

Das Jahr 2025 bringt mehrere wichtige Neuerungen im Bereich des Umweltschutzes mit sich. Diese Änderungen zielen darauf ab, den Schutz von Beschäftigten und die Nachhaltigkeit in Unternehmen weiter zu verbessern. Von neuen Regelungen im Umgang mit Gefahrstoffen bis hin zu höheren Anforderungen an die Barrierefreiheit – hier sind die wichtigsten Entwicklungen:

3.1 Novellierung der Gefahrstoffverordnung

  • Einführung des Ampel-Modells:
    Mit der Überarbeitung der Gefahrstoffverordnung wurde ein risikobasiertes Ampel-Modell eingeführt, das Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen in drei Kategorien einteilt:

    • Grünes Risiko: Belastung < 10.000 Fasern/m³.
    • Gelbes Risiko: Belastung < 100.000 Fasern/m³.
    • Rotes Risiko: Belastung > 100.000 Fasern/m³. Dieses Modell bietet Betrieben eine praxisnahe Orientierung, um Schutzmaßnahmen entsprechend der Gefährdung einzusetzen.
  • Neue Anforderungen für Tätigkeiten mit Asbest und reprotoxischen Stoffen:
    Für Tätigkeiten mit Asbest gelten strengere Vorgaben, einschließlich spezifischer Schutzmaßnahmen und Qualifikationsanforderungen für Beschäftigte. Unternehmen müssen zudem ein Expositionsverzeichnis führen, insbesondere bei reprotoxischen Stoffen der Kategorien 1A und 1B gemäß der EU-Krebsrichtlinie.
  • Praktische Bedeutung:
    Die Änderungen erhöhen den Schutz von Beschäftigten bei gefährlichen Arbeiten. Unternehmen müssen ihre Prozesse, Schulungen und Dokumentationen anpassen, um den neuen Anforderungen zu entsprechen.
  • Empfehlung:
    Nutzen Sie Ressourcen wie die GESTIS-Stoffdatenbank und die Zentrale Expositionsdatenbank (ZED) der DGUV, um rechtssicher zu dokumentieren.

3.2 Erhöhung der CO₂-Abgabe

  • Was ändert sich?
    Ab 2025 wird die CO₂-Abgabe von 45 Euro auf 55 Euro pro Tonne erhöht. Diese Anhebung betrifft fossile Brennstoffe wie Benzin, Diesel, Heizöl und Erdgas und führt zu höheren Energiekosten für Unternehmen.
  • Auswirkungen:
    Die gestiegenen Kosten können Unternehmen dazu motivieren, energieeffiziente Technologien einzusetzen und ihren CO₂-Fußabdruck zu reduzieren. Dies ist nicht nur aus ökologischer Sicht sinnvoll, sondern kann langfristig auch Kosten sparen.
  • Relevanz für den betrieblichen Umweltschutz:
    Die Anpassung der CO₂-Abgabe unterstreicht die Bedeutung eines strategischen Umweltmanagements. Betriebe sollten Investitionen in erneuerbare Energien, Energieeffizienzmaßnahmen und Emissionsreduktionen priorisieren.
  • Empfehlung:
    Prüfen Sie Förderprogramme und Steuervergünstigungen, um nachhaltige Maßnahmen wirtschaftlich umzusetzen.

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