
Baustellensicherheit
Die Arbeiten auf Baustellen sind stets mit besonderen Gefährdungen und Risiken verbunden.
Die Mitarbeiter auf Baustellen unterliegen einer hohen körperlichen Belastung, zusätzlich werden Arbeiten in extremen Höhen oder unter ungünstigen Witterungsverhältnissen durchgeführt. Ebenso der Umgang mit schweren Maschinen und gefährlichen Baustoffen können zu schwerwiegenden Arbeitsunfällen führen. Aber auch nebenstehende Personen wie Passanten, Kinder und Baustellenbesucher sind bei einer angrenzenden Baustelle einer Menge möglicher Gefahren ausgesetzt. Daher sollte kein Unternehmen die Sicherheitsaspekte auf Baustellen vernachlässigen.
Die Verantwortung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes auf Baustellen obliegt in erster Linie den ausführenden Unternehmern.
Die weisungsbefugten Führungskräfte, beispielsweise Bauleiter, Poliere und Aufsichtführende, haben den Beschäftigten u.a. geeignete Anweisungen zu erteilen, diese regelmäßig zu unterweisen und natürlich auch darauf zu achten, dass die projektspezifische Gefährdungsbeurteilung auf dem aktuellen Stand gehalten wird.
Wir übernehmen für Sie die sicherheitstechnische Betreuung für Bauunternehmen, Bauherrn, Architekten oder Fachplaner:
- Unterstützung bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen
- Unterstützung bei der Erstellung, Organisation und Durchführung von regelmäßigen notwendigen Unterweisungen
- Unterstützung bei der Erstellung von Rettungskonzepten
- Unterstützung bei der Erstellung einer Stellungnahme zum baulichen Arbeitsschutz
- sicherheitstechnische Betreuung durch eine baustellenerfahrene Sicherheitsfachkraft
- Beratung bei der Schaffung einer Arbeitssicherheitsorganisation
- Unterstützung bei der Erstellung projektspezifischer Dokumente (Sicherheitskonzept für Dacharbeiten, Abbruchanweisung etc.)
- Unterstützung bei der Brandschutzorganisation auf Baustellen (Flucht- und Rettungsplan, Feuerwehrplan, Alarmplan, Schweißerlaubnisschein, Brandschutzhelfer, Löschmitteleinheitenberechnung usw.)
- Abstimmung und Konzeption von projektspezifischen Freigabeverfahren und Erlaubnisscheinverfahren, ggf. Anpassung vorhandener Prozesse
Der Bauherr oder der von ihm beauftragte Dritte ist verpflichtet, einen Sicherheits- und Gesundheitskoordinator zu bestellen, sobald mehrere Arbeitgeber auf einer Baustelle tätig werden.
Die Aufgabe des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators umfasst unter anderem die Unterstützung des Bauherrn und der sonstigen am Bau Beteiligten bei ihrer Zusammenarbeit hinsichtlich der Einbindung von
Sicherheit- und Gesundheitsschutz sowohl während der Planung der Ausführung als auch während der Ausführung des Bauvorhabens.
Der Koordinator hat mit seiner Tätigkeit dazu beizutragen, das Bauvorhaben, den Bauablauf und die späteren Arbeiten an dem Objekt unterstützend mit zu gestalten.
Wir, die HSE-Ingenieure AT GmbH, unterstützen Sie bei der Stellung von erfahrenen und hervorragend ausgebildeten Koordinatoren (SiGeKo), die Ihnen dabei helfen, eine rechtssichere Umsetzung zu gewährleisten.
Sobald Arbeiten auf einer Baustelle voraussichtlich länger als 30 Tage dauern und mehr als 20 Personen gleichzeitig auf der Baustelle beschäftigt sind oder der Umfang der Tätigkeiten 500 Personentage überschreitet, ist der zuständigen Behörde spätestens zwei Wochen vor Einrichtung der Baustelle eine Vorankündigung zu übermitteln (Art.2 §6 BauKG).
Die Vorankündigung ist sichtbar auf der Baustelle auszuhängen und bei erheblichen Änderungen anzupassen.
Die Vorankündigung muss beinhalten:
- das Datum der Erstellung,
- den genauen Standort der Baustelle,
- Name und Anschrift des Bauherrn, des Projektleiters und der Planungs- und Baustellenkoordinatoren,
- Angaben über die Art des Bauwerks,
- Angaben über den voraussichtlichen Beginn der Arbeiten und über deren voraussichtliche Dauer,
- Angaben über die voraussichtliche Höchstzahl der Beschäftigten auf der Baustelle,
- Angaben über die Zahl der dort tätigen Unternehmen und Selbständigen,
- die Angabe der bereits beauftragten Unternehmen.
Ist für eine Baustelle, auf der Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, eine Vorankündigung zu übermitteln, oder werden dort besonders gefährliche Arbeiten durchgeführt, wird ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan gefordert.
Der SiGe -Plan ist bei der Planung der Ausführung eines Bauvorhabens zu erstellen und während der Bauphase ständig anzupassen.
Der Inhalt des SiGe-Plans beschreibt unter anderem
- Arbeitsabläufe
- Gefährdungen
- Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Minimierung der Gefährdungen
- Räumliche und zeitliche Zuordnung der Arbeitsabläufe
- Arbeitsschutzbestimmungen
Die Baustellenordnung unterstützt unter anderem die Kommunikation, Koordination und Zusammenarbeit auf der Baustelle. Sie dient der Verbesserung der Arbeitsabläufe und der Sicherheit auf Baustellen. Der Bauherr definiert darin seine allgemeinen Anforderungen an das Verhalten und die Zusammenarbeit aller Unternehmen und deren Beschäftigte, Lieferanten, Baustellenbesucher, kurz: aller Beteiligten der Baustelle.
Wir, die HSE-Ingenieure AT GmbH, unterstützen Sie bei der Erstellung und Fortschreibung einer Baustellenordnung im Hinblick auf die Einhaltung aller rechtlichen Vorgaben, wie Gesetze, Normen und Richtlinien.
Gemäß der Baustellenverordnung ist eine Unterlage für spätere Arbeiten mit den erforderlichen, bei möglichen späteren Arbeiten an der baulichen Anlage, zu berücksichtigenden Angaben zu Sicherheit – und Gesundheitsschutz zusammenzustellen.
Ziel der Unterlage ist es, eine Voraussetzung für die sicherheits- und gesundheitsgerechte Gestaltung der späteren Arbeiten (Fassadenreinigung, Instandhaltung techn. Anlagen etc.) und damit auch für eine langfristige wirtschaftliche Nutzung und Instandhaltung der baulichen Anlage zu schaffen. Die Verpflichtung der Arbeitgeber zur Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen bleibt davon unberührt.
Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ist zu ermitteln und festzulegen, welche Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten und ggf. Retten aus Höhen und Tiefen erforderlich sind. Diese Maßnahmen muss der Arbeitgeber mit Unterstützung des Betriebsarztes und der Fachkraft für Arbeitssicherheit eigenverantwortlich festlegen.
Wir, die HSE-Ingenieure AT GmbH, unterstützen Sie bei der Erstellung und Fortschreibung eines praxisbezogenen Sicherheitskonzeptes an absturzgefährdenden Stellen im Hinblick auf die Einhaltung aller rechtlichen Vorgaben, wie Gesetze, Normen und Richtlinien.