Betriebliches Eingliederungsmanagement
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement ist die Pflicht des Arbeitgebers nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX), falls ein Mitarbeiter innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig war, unter Beteiligung des Arbeitnehmers und des Betriebsrats/Personalrats und Betriebsarzt zu klären, wie die Arbeitsunfähigkeit überwunden werden kann und mit welchen Maßnahmen eine erneute Arbeitsunfähigkeit verhindert werden kann. Weiters Ziel ist es, langfristig den Arbeitsplatz zu erhalten.
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