Brandschutzbeauftragter
Der Brandschutzbeauftragte ist eine vom Unternehmer speziell ausgebildete und schriftlich beauftragte Person, die im Betrieb Brandschutzaufgaben wahrnimmt. Der Brandschutzbeauftragte kann aber auch durch einen externen Dienstleister gestellt werden. Der Fokus liegt auf dem vorbeugenden Brandschutz. Notwendigkeit und Pflicht zur Bestellung eines Brandschutzbeauftragten ergeben sich unter anderem aus dem jeweiligen Landesbaurecht, privatrechtlichen Verträgen (Versicherer) oder durch Vorgaben der Baubehörde bei Sonderbauten.
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