Brandschutzordnung
Eine Brandschutzordnung beinhalten Vorgaben zum Verhalten von Personen im Brandfall. Hierbei wird zwischen den Teilen A, B und C unterschieden. Teil A richtet sich vor allem an Besucher des Gebäudes. Teil B richtet sich an Personen, die sich regelmäßig im Gebäude aufhalten und Mitarbeiter ohne besondere Brandschutzaufgabe. Teil C an Personen und Mitarbeiter mit besonderer Brandschutzaufgabe (Brandschutzhelfer, Brandschutzbeauftragter etc.).
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