Fachkraft für Arbeitssicherheit
Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit ist nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) ein Berater, der den Arbeitgeber in sämtlichen Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes berät. Die gebräuchlichste Abkürzung ist SiFa. Eine SiFa nimmt eine Stabsposition ein und hat keine Weisungsbefugnis gegenüber Mitarbeitern. Die Tätigkeit als SiFa ist eine Beratende und Unterstützende. Die sicherheitstechnische Betreuung kann entweder durch eine eigene SiFa oder durch externe Dienstleister sichergestellt werden.
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