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Gefährdungsbeurteilung

Laut Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist jeder Arbeitgeber dafür verantwortlich, dass der Arbeits- und Gesundheitsschutz im Unternehmen gewährleistet ist.  Um dies umzusetzen, muss bekannt sein, welche Gefährdungen es im Betrieb gibt und diese müssen im Anschluss bewertet und Maßnahmen abgeleitet werden. Es muss ebenfalls kontrolliert werden, ob getroffene Maßnahmen das gewünschte Ziel erreichen. Die Ergebnisse dieser Beurteilung müssen dokumentiert werden. Diesen Prozess nennt man Gefährdungsbeurteilung.

 

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