Sicherheitsbeauftragter
Ein Sicherheitsbeauftragter ist ein Mitarbeiter, der schriftlich bestellt wurde und soll Unternehmer, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt und Kollegen dahingehend unterstützen, dass arbeitsbedingte Gefahren vermieden werden. Rechtsgrundlage eines Sicherheitsbeauftragten ist das Siebte Buch des Sozialgesetzbuches (SGB VII).
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