Unterweisung
Der Arbeitgeber ist nach Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) dazu verpflichtet, seine Beschäftigten regelmäßig und für den Beschäftigten verständlich zu unterweisen. Dabei liegt der Fokus auf der Vermittlung sicherer Arbeitsweisen und sicherem Verhalten. Der Unterweiser muss weisungsbefugt sein, weshalb eine Unterweisung idealerweise von einem Vorarbeiter für seine Gruppe oder dem Unternehmer selbst durchgeführt wird.
zurück zum Glossar