Corona-Pandemie (COVID-19)! Wie Sie präventiv Ihr Unternehmen schützen

Überall hört und liest man von der Coronavirus Pandemie, die Anzahl der Infizierten steigt weltweit, aber auch bei uns in Deutschland steigen die Neuerkrankungen täglich. Die Corona Pandemie ist eine durch das Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöste Atemwegserkrankung, die erstmals 2019 in Wuhan, China aufgetreten ist. Kurz darauf entwickelte sich daraus eine Epidemie in der Volksrepublik China. Rasch verbreitete sich das Virus weltweit und führte so zur aktuellen COVID-19 Pandemie. Die Krankheit kann als harmlose Erkältung verlaufen, aber auch tödlich sein.

 

Was genau ist eine Pandemie?

Endemie: Krankheit, die andauernd und örtlich begrenzt auftritt, meistens Infektionskrankheiten wie z.B. Malaria in tropischen Regionen. Verglichen mit anderen Regionen oder Populationen ist die Wahrscheinlichkeit zu erkranken erhöht. Die Anzahl der Erkrankungen ist über die Jahre gesehen weitgehend gleich.

Epidemie: Eine Epidemie ist eine ungewöhnliche zeitliche und örtliche Häufung einer Krankheit, meistens Infektionskrankheiten in einem bestimmten Gebiet oder Land. Beispiel ist die Ebolafieber-Epidemie seit 2018. Im Gegensatz zu einer Endemie ist die Anzahl der Neuerkrankungen jedoch stark steigend.

Pandemie: Eine Pandemie ist eine ungewöhnliche zeitliche Häufung eine länder- und kontinent-übergreifenden Krankheit. Unter Pandemie versteht man eine Epidemie, die weltweit auftritt. Populäres Beispiel hierfür ist die Pest in Europa im 14. Jhd.  Durch einen pandemischen Krankheitserreger können Gesundheitseinrichtungen durch die enorme Anzahl von Neuerkrankungen überlastet werden, wie man es derzeit in Teilen der Welt sieht.

 

Ein Verdachtsfall im Büro. Ab ins Bett nach Hause. Bange Frage: Hat der Erkrankte das Virus schon weitergegeben? Und seine Kolleginnen und Kollegen auch? Was muss der Arbeitgeber in Bezug auf Ansteckungsvorsorge tun?

Arbeitgeber haben unter anderem aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) resultierend eine Fürsorgepflicht gegenüber ihren Beschäftigten und sind grundsätzlich dazu verpflichtet, präventive Maßnahmen zu planen und einzuleiten, zu belehren, bspw. die Mitarbeiter zu häufigem Händewaschen animieren, Desinfektionsmittel bereitzustellen, auch durchaus Mitarbeiter, die Krankheitssymptome zeigen, anzusprechen und ihnen empfehlen, zum Arzt zu gehen. Ein wichtiger Schritt ist es, die Folgen für das Unternehmen durch eine zunehmende Ausbreitung des Virus zu prüfen und natürlich Gegenmaßnahmen einzuleiten.

Diese Folgen können den Betrieb nachhaltig stören, sei es durch mangelnde Kundentermine oder fehlende Manpower – es wird in den meisten Fällen ein wirtschaftlicher Schaden entstehen. Hier sollten Sie als Unternehmer Maßnahmen treffen, um den Betrieb und das Personal durch die Krise zu bringen. Dazu gehört es unter anderem, die Kernfunktionen des Unternehmens festzulegen, deren Betrieb nicht eingestellt werden kann. Diese Mitarbeiter halten das Unternehmen am Laufen. Die beriebsrelevanten Schlüsselpositionen sollten dann jedoch durch eine räumliche oder zeitliche Trennung (Schichtarbeit, Vereinzelung, Homeoffice) vor unnötigem Kontakt geschützt werden, um das Ansteckungsrisiko zu minimieren. Weiter müssen Sie klären, wie Sie Ihre Mitarbeiter über Neuigkeiten informieren können (E-Mail, Telefonkonferenz etc.). Natürlich sollten Sie sämtliche Mitarbeiter dazu anhalten, sich über die aktuelle Lage informiert zu halten.

 

Weiterführende Informationen zu dem Thema finden Sie unter folgenden Links:

Gesundheitsministerium

Robert-Koch-Institut

Bundesregierung

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales

 

Hygiene

Hier finden Sie einige grundlegende Hygienestandards, die von jedem eingehalten werden sollten:

  • Reinigen Sie Ihre Hände häufig mit Seife und Wasser und desinfizieren Sie sie mit Mitteln auf Alkoholbasis
  • Berühren Sie möglichst nicht Mund, Nase oder Augen mit den Händen
  • Da die Krankheit in erste Linie eine Atemwegserkrankung ist, sollten Papiertaschentücher nur einmalig verwenden und anschließend entsorgt werden
  • Husten und Niesen Sie nicht in Ihre Hände, sondern in ein Papiertaschentuch oder die Ellenbeuge
  • Wenn Sie in ein Papiertaschentuch oder die Hände genießt haben, sollten Sie diese waschen
  • Halten Sie zu Personen, die grippeähnliche Symptome haben, einen Abstand von 1,5 Metern, besser 2 Meter
    • Hierzu hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales aus NRW ein Plakat (am Ende des Artikels) entwickelt, welches von Unternehmen zur Prävention genutzt wird

 

Wenn Sie weitere Informationen zur Ansteckungsvorsorge benötigen, melden Sie sich gerne bei den HSE-Ingenieuren per Telefon oder per E-Mail.

Bleiben Sie gesund!