CE-Kennzeichnung

Kennen Sie Communauté Européenne?

Ob sie es glauben oder nicht, die Antwort ist sicherlich ja!

Es bedeutet Europäische Gemeinschaft und ist bekannt durch die Abkürzung CE, also der                  CE-Kennzeichnung.

 

Anwendung:

Oft in einem Satz mit dem GS-Zeichen genannt, ist es kein Prüfsiegel oder Gütesiegel, sondern eine Erklärung des Herstellers, Importeurs, Bevollmächtigten oder Händlers, nach EU-Verordnung 765/2008, „dass das Produkt den geltenden Anforderungen genügt, die in den Harmonisierungsrechtsvorschriften der Gemeinschaft über ihre Anbringung festgelegt sind“.

Also bestätigt es die Konformität mit europäischen Richtlinien vor Inverkehrbringen in die EU. Da EU Recht in nationales Recht der Mitgliedsstaaten umgesetzt wird, deckt es sich z.B. mit den Deutschen Anforderungen nach dem Produktsicherheitsgesetz, Bauproduktegesetz, Medizinproduktegesetz und Verordnung über elektrische Betriebsmittel und die Maschinenverordnung. Es ist somit Voraussetzung für den Vertrieb in Europa und bestätigt grundlegende Gesundheits-, Sicherheits- und Umweltschutzanforderungen.                             Den Rahmen dafür bietet die New Legislative Framework der EU, in der die Begriffe für Rechtsvorschriften zur Harmonisierung des europäischen Binnenmarktes definiert werden.

 

Kennzeichnungspflicht:

Es existieren 30 verschiedene CE-Richtlinien , für die harmonisierte europäische Produktnormen vorliegen, wobei ein Produkt auch in mehrere Produktgruppen fallen kann. Daraus folgt im Umkehrschluss, dass ein nicht kennzeichnungspflichtiges Produkt nicht freiwillig eine CE-Kennzeichen tragen darf.

Die CE-Kennzeichnung mit einer Mindesthöhe von 5mm muss selbstständig mit Angabe des Herstellername inklusive kompletter Postadresse am Produkt angebracht werden.

Eine Vorlage bietet die Europäischen Kommission zur Nutzung an: https://ec.europa.eu/growth/single-market/ce-marking/

Vorgeschrieben ist die CE-Kennzeichnung z.B. für folgende Produkte:

  • Aktive implantierbare medizinische Geräte
  • Gasverbrauchseinrichtungen
  • Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen
  • Warmwasserheizkessel
  • Aufzüge
  • Niederspannung
  • Maschinen
  • Messgeräte
  • Persönliche Schutzausrüstungen
  • Pyrotechnik
  • Funkanlagen und Telekommunikationseinrichtungen
  • Spielzeugsicherheit
  • Elektrische Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen

 

Konformitätserklärung:

Für CE Kennzeichnungspflichtige Produkte muss eine Konformitätserklärung erstellt werden, die aufgrund ihrer Rechtsverbindlichkeit von einer Handlungsbevollmächtigten Personen unterschrieben werden muss.

Aus Vorschriften geht hervor, ob diese anhand einer selbst verfassten schriftlichen Bestätigung der Einhaltung harmonisierter Normen erfolgt oder ob eine sog. Benannten Stelle wie Auditier- und Zertifizierstellen mit eingebunden werden muss.

Auf die Genauigkeit bei der Erstellung ist hierbei auf das dringlichste zu achten, da für alle Fehler gehaftet werden kann und Behörden die Vorlage anordnen können.

Deshalb ist es ratsam sich bei der Erstellung externe Hilfe zu holen!

Für die Erstellung muss Recherchiert werden, welche Richtlinien, Normen und Vorschriften relevant sind und ob eine dritte Stellen in das Bewertungsverfahren zur Konformität mit einbezogen werden muss. Eine Analyse der Risiken und eine Risikobewertung muss ist nötig und auch die technische Dokumentation nimmt viel Zeit in Anspruch.

Wenn Sie Unterstützung zum Thema benötigen, kontaktieren die uns einfach.