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Sicherheitsingenieur

Sicherheitsingenieur darf sich nennen, wer berechtigt ist, den Titel „Ingenieur“ zu tragen, eine sicherheitstechnische Fachkunde (Fachkraft für Arbeitssicherheit) nachweisen kann und mindestens zwei Jahre als Ingenieur tätig war. Es bedarf keiner gesonderten Erlaubnis, sich Sicherheitsingenieur zu nennen.

 

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